Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt aber nur, wenn sie mit dem Mieter unter einem Dach wohnen, etwa in einem Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung oder in einem Zweifamilienhaus. Der Vermieter kann dann seinem Mieter praktisch grundlos kündigen. Er muss also keinen gesetzlich anerkannten Grund, wie etwa Eigenbedarf, angeben.
Quelle und Artikel weiterlesen:
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Sonderkuendigungsrecht_Wann_kann_sich_ein_Vermieter_auf_sein_Sonderkuendigungsrecht_berufen_und_einem_Mieter_quasi_grundlos_kuendigen.d1635.html
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