Mittwoch, 26. April 2017

Schönheitsreparatur-Klausel

Ein Gesetz für die genaue Aufzählung von Schönheitsreparaturen gibt es nicht. Allerdings listet die Rechtssprechung  folgende Arbeiten als Schönheitsreparaturen auf, die aber von Fall zu Fall und Mietvertrag anders geregelt werden.

- Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken der Wohnung
 - Streichen der Fenster und Wohnungstüren von Innen

Theoretisch gehört auch das Streichen von Fußböden dazu, allerdings ist das durchaus selten geworden. Sollte der Mieter sogar noch die Fußböden abschleifen und versiegeln lassen müssen, wie bei Parkettböden üblich, entfällt die gesamte Klausel der Schönheitsreparaturen-Regelung.
Durchaus empfehlenswert, hier nachzulesen:
https://ratgeber.immowelt.de/a/renovierungsklausel-im-mietvertrag-nicht-immer-wirksam.html
Gemischtes bild 1

Montag, 24. April 2017

Bauträger und Erstverwalter

Bestellt ein Bauträger für die Erst-Verwaltung der Immobilie einen Verwalter, so kann vom Käufer der Immobilien die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme angezweifelt werden.. Der Bundesgerichtshof hat dahingehend entschieden, das in manchen Fällen die wirtschaftliche Verbändelung der beiden nicht immer transparent ist und die Neutralität des Verwalters in Frage gestellt werden kann. Hier bitte nachlesen:.

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VII-ZR-30812_BGH-AGB-Regelung-im-Erwerbsvertrag-zur-Abnahme-von-Gemeinschaftseigentum-durch-von-Bautraeger-bestimmten-Erstverwalter-unwirksam.news24067.html

Facebook Titelbilder bild 2

Donnerstag, 20. April 2017

Wir machen(s) einfach!

In "Firmen aus Rumeln-Kaldenhausen und Umgebung" kann sich jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und Künstler, jeder Verein, jede Institution vorstellen. Wir wollen das Branchenbuch unserer Umgebung werden, Helft mit, diese Seite bekannt zu machen!
Auch Fragen zu Handwerk und Dienstleistungen sind selbstverständlich gern gesehen. BITTE TEILEN! BITTE TEILEN!
Hier der Direktlink:
https://www.facebook.com/groups/1405246646192673/?fref=ts

Herzliche Grüße bild 3

Montag, 10. April 2017

Wir machens einfach!

Die Gruppe "Firmen aus Rumeln-Kaldenhausen und Umgebung" bietet jedem Unternehmen, Freiberufler und Künstler, jedem Verein und Institution eine Gelegenheit, sich und sein Geschäft, Lokal und Dienstleistung vorzustellen. Wir wollen das Branchenbuch unserer Umgebung werden, Helft mit, diese Seite bekannt zu machen!
Auch Fragen zu Handwerk und Dienstleistungen sind selbstverständlich gern gesehen. BITTE TEILEN! BITTE TEILEN!
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Lächeln bild 6

Mittwoch, 5. April 2017

Neue Gruppe!


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Sprüche bild 10

Montag, 3. April 2017

Änderungen April 2017

Hier sind sie wieder aufgelistet, alle Änderungen im April 2017; ob neue Geldscheine, schwerere Führerscheinprüfungen, Vermögensfreibetrag, hier könnt Ihr es nachlesen:
http://www.top-fm.de/regional/top-aktuell/aenderungen-zum-1-april-2017_16408.html
April bild 6