Donnerstag, 3. Dezember 2015

Unser Blog über das Mietrecht

Dauer und Umfang von Reparaturmaßnahmen müssen Mieter rechtzeitig angekündigt werden

Bei fehlender Ankündigung kann Mieter vom Hausrecht Gebrauch machen und Handwerker der Wohnung verweisen


Sehr interessantes Urteil, bitte weiterlesen auf: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_222-C-9315_Dauer-und-Umfang-von-Reparaturmassnahmen-muessen-Mieter-rechtzeitig-angekuendigt-werden.news21932.htm

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