Dauer und Umfang von Reparaturmaßnahmen müssen Mieter rechtzeitig angekündigt werden
Bei fehlender Ankündigung kann Mieter vom Hausrecht Gebrauch machen und Handwerker der Wohnung verweisen
Sehr interessantes Urteil, bitte weiterlesen auf: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_222-C-9315_Dauer-und-Umfang-von-Reparaturmassnahmen-muessen-Mieter-rechtzeitig-angekuendigt-werden.news21932.htm
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