Dienstag, 20. Februar 2018

Diese Zimmerpflanzen verbessern das Raumklima

Efeu, Grünblatt, Grüne Leber und Grünlilie sind hervorragende Schadstoffkiller für unsere Raumluft. Sie stehen gern am Fenster und absorbieren Formaldehyd, Benzol und Kohlendioxid. Sie sind besser als alle anderen Zimmerpflanzen, wenn sie jung sind und in voller Blüte oder Leistungsfähigkeit stehen.
Blumen für Dich bild 3

Dienstag, 13. Februar 2018

Es ist Februar

..und leider sehr kalt. Kalte Nächte und sonnige Tage sind für unsere Gartenpflanzen eine Herausforderung. Wir sollten sie am Tag  in die Sonne stellen und nachts wieder geschützt unterbringen. Im Garten ist es nur noch in diesem Monat gesetzlich erlaubt, die Hecke zu schneiden.
Und man kann schon dem Unkraut zu Leibe rücken. Ebenso kann man die Frühblüher auf der Fensterbank oder in einem Gewächshaus heranziehen, damit man schon im März /April die Setzlinge geschützt nach draußen bringen kann.
Dienstag bild 6

Freitag, 2. Februar 2018

Mein Hausmeister Lachmund: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Mein Hausmeister Lachmund: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?: Wir zitieren die Seite kostenlose Urteile.de: "Sturm­schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudev­ersich...

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Wir zitieren die Seite kostenlose Urteile.de:

"Sturm­schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudev­ersicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Die Gebäude­versicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schorn­steinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folge­schäden auf, wenn Regen durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausrat­versicherung zuständig - sie kommt etwa für Möbel auf, die infolge des Sturms nass und unbrauchbar geworden sind."

Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen:
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Erst_die_Eisglaette_-_dann_der_Sturm_Was_Autofahrer_Bahnfahrgaeste_und_Hausbesitzer_beachten_sollten.d5002.html