Gartenmoni.de weiß Rat!
Unsere liebe Freundin hat sich auch mit dieser Frage befasst und hier könnt Ihr den Artikel dazu lesen!
http://www.gartenmoni.de/tomaten-wollen-nicht-rot-werden/
Donnerstag, 28. Juli 2016
Montag, 25. Juli 2016
Der Baum soll weg!
Fällen eines den Garten einer Wohneigentumsanlage prägenden Baumes
Ein sehr interessantes Urteil vom Landgericht Berlin gefällt gibt Aufschluss über die Rechtslage.
Manchmal stellt das Fällen eines Baumes eine bauliche Veränderung dar, was bestimmt von Fall zu Fall verschieden ist.
Hier weiterlesen: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_53-S-6915_Faellen-eines-den-Garten-einer-Wohneigentumsanlage-praegenden-Baumes-stellt-bauliche-Veraenderung-dar.news22867.html
Donnerstag, 21. Juli 2016
Fliegenabwehr
Man kann so viele Maßnahmen gegen Fliegen ergreifen, und doch kommen diese kleinen Untiere immer wieder gern in die Wohnung oder ins Haus.
Sie leben nur 3 Wochen lang, (wenn der Mensch sie nicht erwischt!), können aber in dieser kurzen Lebenszeit bis zu 1000 Eier ablegen. Da kann man sich vorstellen, wie eine Fliegenplage entsteht. Sie lieben faules Obst und Fruchtsäfte, Kuchenkrümel und alles, was irgendwie süß riecht. Fliegengitter bieten eine sehr gute Abwehr gegen diese Plagegeister und auch Minze, Tomaten, Rhizinuspflanzen und Geranien helfen dabei, sie in Schach zu halten. Weitere Informatonen zur Fliegenabwehr gibt es hier: http://www.zuhause.de/laestige-fliegen-wirksam-vertreiben-und-bekaempfen/id_47390564/index
Sie leben nur 3 Wochen lang, (wenn der Mensch sie nicht erwischt!), können aber in dieser kurzen Lebenszeit bis zu 1000 Eier ablegen. Da kann man sich vorstellen, wie eine Fliegenplage entsteht. Sie lieben faules Obst und Fruchtsäfte, Kuchenkrümel und alles, was irgendwie süß riecht. Fliegengitter bieten eine sehr gute Abwehr gegen diese Plagegeister und auch Minze, Tomaten, Rhizinuspflanzen und Geranien helfen dabei, sie in Schach zu halten. Weitere Informatonen zur Fliegenabwehr gibt es hier: http://www.zuhause.de/laestige-fliegen-wirksam-vertreiben-und-bekaempfen/id_47390564/index
Donnerstag, 14. Juli 2016
Graffiti Entfernung von Wänden
Wer kennt sie nicht die manchmal schönen und gut aussehnenden Graffitis an Hauswänden? Doch manche "Schmierereien" müssen wieder entfernt werden, doch diese Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Sie dienen zum Erhalt der Immobilie und müssen vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft allein getragen werden.
Hierzu lesen Sie das Gerichtsurteil: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-18915_Kosten-fuer-Graffitientfernung-nicht-als-Betriebskosten-umlagefaehig.news22887.html
Hierzu lesen Sie das Gerichtsurteil: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-18915_Kosten-fuer-Graffitientfernung-nicht-als-Betriebskosten-umlagefaehig.news22887.html
Donnerstag, 7. Juli 2016
Was ist ein (Dauer)-Nutzungsvertrag?
Wohnungsbaugenossenschaften nennen ihre Mietverträge gern Nutzungsvertrag. aber, was ist der Unterschied zu einem Mietvertrag? Auch hierüber hat sich ein Gericht auseinandergesetzt und folgendes entschieden:
Der Vertrag zwischen einer Genossenschaft und den Genossen ist ein Mietvertrag und für ihn gilt das Mietrecht, auch wenn er Nutzungsvertrag genannt wird. "Die einzige grundlegende Abweichung", von der im Rechtsentscheid gesprochen wird, nämlich "die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft", ist ebenfalls nicht außerhalb der mietrechtlichen Systematik angesiedelt, wie sich leicht zeigen lässt.
Das ist ein Zitat von http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/dauernutzungsvertrag.html
und Sie können hier auch gern weiterlesen.
Der Vertrag zwischen einer Genossenschaft und den Genossen ist ein Mietvertrag und für ihn gilt das Mietrecht, auch wenn er Nutzungsvertrag genannt wird. "Die einzige grundlegende Abweichung", von der im Rechtsentscheid gesprochen wird, nämlich "die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft", ist ebenfalls nicht außerhalb der mietrechtlichen Systematik angesiedelt, wie sich leicht zeigen lässt.
Das ist ein Zitat von http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/dauernutzungsvertrag.html
und Sie können hier auch gern weiterlesen.
Mittwoch, 6. Juli 2016
Informationen zum Staffelmietvertrag
Ein Staffelmietvertrag ist eine besondere Sache im Mietrecht und bedarf einiger Erläuterungen, die hier ausführlich erklärt werden:
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Staffelmietvertrag_So_funktionieren_die_Mieterhoehungen.d2698.html
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Staffelmietvertrag_So_funktionieren_die_Mieterhoehungen.d2698.html
Montag, 4. Juli 2016
Sonnenblumen
Jetzt ist die richtige Jahreszeit, um die Sonnenblumenkerne einzupflanzen, damit sie im Herbst so schön blühen, wie hier im Foto. Auf geht's, auch auf dem Balkon! Lasst Blumen blühen!
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