Montag, 28. November 2016

Verschenken Sie doch mal eine Treppenhausreinigung

Was? Das geht? Ich könnte meiner Oma (Mutter, Schwester, Tante, Freundin) eine Reinigung ihres Treppenhauses schenken?
Ja, ganz sicher! Fragen Sie uns, bei uns gibt es die Informationen dazu. Egal, ob einmalig oder 14tägig oder wöchentlich. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und haben auch die Gutscheine für Sie! Wir garantieren Sauberkeit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit!
Und es ist gar nicht mal so teuer! Rufen Sie uns an! 01718288229
Lächeln bild 3

Mittwoch, 16. November 2016

Thema Nr.: 8: Rauchmelder im Treppenhaus

Obwohl in NRW eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen für Januar 2017 eingeführt wird, ist eine Rauchmelder-Anbringung in Treppenhäusern, Kellern und Gemeinschaftsräumen nicht zwingend vorgeschrieben.
Sollte es im Treppenhaus brennen, sollten die Bewohner in ihren Wohnungen am offenen Fenster verbleiben und auf die Feuerwehr warten.
http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelder-pflicht-tipps-fur-eigentumer-mieter-handwerker/
Glücksbringer bild 4

Thema Nr.: 7 Haustür abschließen oder nicht?

Oh je, das ist ein heißes Thema und dennoch so logisch: Fragt man die Feuerwehr und Polizei, dann sollte man so schnell wie möglich eine Haustür öffnen können. Eine abgeschlossene Haustür bedeutet Zeitverzögerung. Im Rettungsfall ein schrecklicher Zustand.
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duisburg/duisburger-feuerwehr-raet-vom-abschliessen-der-haustuer-ab-id11711592.html
Lustige Tiere bild 4

Mittwoch, 9. November 2016

Thema Nr.: 6: Treppenhausreinigung

Für die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Hierfür entstehen aber Kosten, die, wie der deutsche Mieterbund bestätigt, Betriebskosten darstellen, die auf die Mieter umgelegt werden, so es im Mietvertrag verankert ist. Im Mietvertrag kann ebenso vereinbart werden, dass der Mieter selbst für die Reinigung der Flure, Keller, etc zuständig ist.
Diese ist dann im Wechsel mit den anderen Mietern zu erfolgen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, handelt er sich Ärger mit den anderen Mietparteien und dem Vermieter ein, der sogar zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen kann. Der Vermieter  kann  eine andere Person oder Firma beauftragen, die Arbeiten zu erledigen.
Sprüche bild 8

Montag, 7. November 2016

Thema Nr.: 5 Weihnachtsdeko im Treppenhaus

Weihnachtsdekoration darf vom Vermieter oder Nachbarn  nicht grundsätzlich verboten werden. Der Mieterschutzbund teilt mit, das eine bunte  Weihnachtsdekoration an der Wohnungstür durchaus zu dulden sei,
Anders sieht es aus, wenn die Mieter das gesamte Treppenhaus schmücken wollen, das müssen die Nachbarn nicht akzeptieren, so das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08)                                    Auch das Versprühen von Weihnachtsdüften müsse nicht akzeptiert werden - entschied das OLG Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03).

Sterne bild 7

Sonntag, 6. November 2016

Rückerstattung Müllgebühren 2012

Die WAZ meldet, dass die Duisburger Wirtschaftsbetriebe die für das Jahr 2012 zuviel gezahlten Müllgebühren schon im Dezember diesen Jahres zurückerstatten werden.
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-muellentsorger-erstattet-gebuehren-zurueck-id12325219.html
Sonntag bild 8

Mittwoch, 2. November 2016

Thema Nr.: 4 Rauchen im Treppenhaus

Das ist grundsätzlich verboten und bei dauerhaftem Verstoß gegen das Rauchverbot kann man sogar die Miete kürzen. Allerdings muss man dem Vermieter die Chance zur Abänderung geben und ihn somit über die Missstände informieren. Falls die Nachbarin mal Kohl kocht, ist das kein Grund zum Miete kürzen. Einen schönen Monat November wünschen wir Ihnen!
November bild 3