Obwohl in NRW eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen für Januar 2017 eingeführt wird, ist eine Rauchmelder-Anbringung in Treppenhäusern, Kellern und Gemeinschaftsräumen nicht zwingend vorgeschrieben.
Sollte es im Treppenhaus brennen, sollten die Bewohner in ihren Wohnungen am offenen Fenster verbleiben und auf die Feuerwehr warten.
http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelder-pflicht-tipps-fur-eigentumer-mieter-handwerker/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen