Dienstag, 24. Januar 2017

Bitte keinen Fehler machen

...und immergrüne Pflanzen auch im Winter gießen. Scheint die Sonne verdunstet das Wasser über die Blätter, ist der gefrorene Boden durch die Sonne etwas aufgetaut, dann kann man getrost die Pflanzen gießen. Die Wurzeln nehmen das Wasser auf.

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Mittwoch, 18. Januar 2017

Heizen mit Erdwärme


Schneekugeln bild 1

Das ist eine schöne Idee und Vorstellung, heizen mit Erdwärme, wann und so viel man will. Doch geht das auch in unseren Breiten? Ist der Boden im Westen Deutschlands dafür geeignet? Man sollte genaue Informationen einholen und auch Experten dazu befragen. Das Internet bietet dazu viele Informationsquellen an, zum Beispiel hier:                                                                                 http://www.zuhause.de/die-erde-als-heizung-vorteile-der-geothermie/id_71299506/index

Dienstag, 17. Januar 2017

Der Garten bei Eis und Schnee

 Wenn die Sonne an kalten Wintertagen auf die gefrorenen Bäume im Garten scheint, ist es besser, sie vor Frostaufbrüchen der Rinde mit dem  Anstrich einer speziellen weißen Farbe zu schützen. Aber auch junge Obstgehölze ohne Rinde können so vor Bakterien und Pilzen geschützt werden. Diese Farbe ist im Gartenfachhandel erhältlich.
Winter bild 8

Donnerstag, 12. Januar 2017

Kohlenmonoxid-Melder

auch CO2-Melder genannt sind in vielen Heizungsanlagen leider noch nicht verbaut. Dabei können sie Katastrophen - wie zuletzt die zu beklagenden Todesfälle in Mülheim - verhindern. Denn sie schlagen rechtzeitig Alarm. Also - lieber einen dieser kostbaren CO2-Melder verbauen und Leben retten.
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Donnerstag, 5. Januar 2017

2017: So viele Änderungen...

Das Jahr ist nur ein paar Stunden alt, doch die Änderungen, die es mit sich bringt sind an einigen Stellen gravierend.

Ein Beispiel: Rauchmelder - Pflicht 

Sowohl Altbauten als auch Neubauten in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland müssen dann mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wichtig: Eigentümer und Vermieter, die der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkommen, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gefährden unter Umständen auch den Schutz ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Hier eine gut übersichtliche Aufstellung aller gesetzlichen Änderungen ab 2017:
https://www.welt.de/finanzen/article160735226/Frohes-neues-Jahr-Das-wird-2017-alles-besser.html