Ach, nun steht er vor der Tür, der Monat März und es gäbe einiges zu tun. Gottseidank ist die Erde dank der kalten Temperaturen noch gefroren und man kann noch nicht viel tun.
Unsere liebe Facebook-Freundin Garten-Moni hat sich die Mühe gemacht, alle anfallenden Arbeiten sorgsam aufzulisten und wir erlauben uns, diese hier mit einem freundlichen link auf ihre Seite zu posten.
http://www.gartenmoni.de/gartenarbeiten-monat-maerz/
Montag, 29. Februar 2016
Freitag, 26. Februar 2016
Mein Hausmeister Lachmund: Mehrgenerationenhaus: Wohnen unter einem Dach für ...
Mein Hausmeister Lachmund: Mehrgenerationenhaus: Wohnen unter einem Dach für ...: Seit 2006 von der Bundesregierung initiiert gibt es mit Hilfe staatlicher Förderungen die Mehrgenerationenhäuser in Deutschland. Auch in Dui...
Donnerstag, 25. Februar 2016
Neues Meldegesetz
Hier sei noch einmal daran erinnert! Seit dem 01. November 2015 gelten neue Bestimmungen im Meldegesetz.
Wer in eine neue Wohnung ein- oder umzieht benötigt vom Vermieter eine Einzugsbestätigung. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 € rechnen.
Bis zu 2 Wochen haben Mieter Zeit, diese Einzugsbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Der Vermieter kann diese auch durch eine Hausverwaltung abgeben lassen.
Weiterlesen auf: http://www.zuhause.de/mieter-brauchen-beim-umzug-einzugsbestaetigung/id_75925282/index
Wer in eine neue Wohnung ein- oder umzieht benötigt vom Vermieter eine Einzugsbestätigung. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 € rechnen.
Bis zu 2 Wochen haben Mieter Zeit, diese Einzugsbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Der Vermieter kann diese auch durch eine Hausverwaltung abgeben lassen.
Weiterlesen auf: http://www.zuhause.de/mieter-brauchen-beim-umzug-einzugsbestaetigung/id_75925282/index
Mittwoch, 24. Februar 2016
Mein Hausmeister Lachmund: Unser Blog: Thema Mietrecht
Mein Hausmeister Lachmund: Unser Blog: Thema Mietrecht: Wer in eine nicht renovierte Wohnung zieht, muss auch beim Auszug nicht unbedingt renovieren Das Landgericht Berlin urteilte darüber wie ...
Dienstag, 23. Februar 2016
Tomaten selbst ziehen
Ein kleines Gewächshaus hilft
bei der Anzucht von Tomaten. Mitte März kann man damit beginnen, die Samen in die Erde zu bringen. Mit guter lockerer und nährstoffreicher Erde sollte das Unterfangen gelingen. Geraten wird auch, die Pflanzen nicht zu dicht zu setzen, Tomaten brauchen Platz.
Eine gute Aussaatkiste hat eine Höhe von 3 bis 5 cm und verfügt über Abflusslöcher, damit das übrige Wasser abfliessen kann. 24° Zimmertemperatur sind für den Beginn ideal.
Sobald die Keimblätter sichtbar sind, reduziert man die Temperatur auf 21° und stellt sie an einen hellen nicht zu warmen Standort.
Sollten die Keimlinge zu dicht wachsen, muss man sie pikieren, d. h. auseinanderpflanzen. Den richtigen Zeitpunkt erkennt man dann, wenn sich das erste Blätterpaar ausgebildet hat. Einige Stunden vor dem Umsetzen muss man die Keimlinge gut wässern und aufpassen, das man die Wurzeln beim Ausbuddeln nicht beschädigt. Im Fachhandel gibt es dafür Pikierstäbe, aber auch ein Kaffeelöffel oder ein alter Kugelschreiber tun es genau so gut. Nun setzt man die Keimlinge in Kräuter-Erde in Bioqualität, damit sich die Pflanze nicht zu schnell entwickelt.
In den nächsten Tagen sollten die Keimlinge nicht in der prallen Sonne stehen.
Fortsetzung folgt.
bei der Anzucht von Tomaten. Mitte März kann man damit beginnen, die Samen in die Erde zu bringen. Mit guter lockerer und nährstoffreicher Erde sollte das Unterfangen gelingen. Geraten wird auch, die Pflanzen nicht zu dicht zu setzen, Tomaten brauchen Platz.
Eine gute Aussaatkiste hat eine Höhe von 3 bis 5 cm und verfügt über Abflusslöcher, damit das übrige Wasser abfliessen kann. 24° Zimmertemperatur sind für den Beginn ideal.
Sobald die Keimblätter sichtbar sind, reduziert man die Temperatur auf 21° und stellt sie an einen hellen nicht zu warmen Standort.
Sollten die Keimlinge zu dicht wachsen, muss man sie pikieren, d. h. auseinanderpflanzen. Den richtigen Zeitpunkt erkennt man dann, wenn sich das erste Blätterpaar ausgebildet hat. Einige Stunden vor dem Umsetzen muss man die Keimlinge gut wässern und aufpassen, das man die Wurzeln beim Ausbuddeln nicht beschädigt. Im Fachhandel gibt es dafür Pikierstäbe, aber auch ein Kaffeelöffel oder ein alter Kugelschreiber tun es genau so gut. Nun setzt man die Keimlinge in Kräuter-Erde in Bioqualität, damit sich die Pflanze nicht zu schnell entwickelt.
In den nächsten Tagen sollten die Keimlinge nicht in der prallen Sonne stehen.
Fortsetzung folgt.
Montag, 22. Februar 2016
Heizkörpernische! Achtung ! Schimmelgefahr!
In den Bau- und Supermärkten werden sie zuhauf angeboten, die Dämm Materialien für den nachträglichen Einbau hinter einem Heizkörper. Doch Vorsicht ist geboten, denn:
wenn diese Folien nicht durchgehend und ohne Löcher eingebaut werden, können sich zwischen Raumluft und Haus-Aussenwand gefährliche Schimmelsporen bilden, die in jedem Fall ungesund sind. Ausserdem muss man die gesamte Heizkörpernische auskleiden und auch die Unterseite der Fensterbank. Besser sei es, wenn man bei einer Komplettänderung der Heizkörper auch die Heizkörpernischen auskleidet, meint der Experte.
http://www.zuhause.de/heizkoerpernische-daemmen-viele-einfache-loesungen-taugen-nichts/id_72470084/index
wenn diese Folien nicht durchgehend und ohne Löcher eingebaut werden, können sich zwischen Raumluft und Haus-Aussenwand gefährliche Schimmelsporen bilden, die in jedem Fall ungesund sind. Ausserdem muss man die gesamte Heizkörpernische auskleiden und auch die Unterseite der Fensterbank. Besser sei es, wenn man bei einer Komplettänderung der Heizkörper auch die Heizkörpernischen auskleidet, meint der Experte.
http://www.zuhause.de/heizkoerpernische-daemmen-viele-einfache-loesungen-taugen-nichts/id_72470084/index
Freitag, 19. Februar 2016
Mein Hausmeister Lachmund: Mal ein Haushaltstipp:
Mein Hausmeister Lachmund: Mal ein Haushaltstipp:: http://www.gartenmoni.de/kerne-von-chilischoten-und-pepperonis-weiter-verwerten empfiehlt ein paar Tricks in Bezug auf Kerne v...
Donnerstag, 18. Februar 2016
Gartenkalender: Februar
Auch im Wintermonat Februar sind zahlreiche Gartenarbeiten durchzuführen, hier ein paar Beispiele:
Rasen, wenn eine Schneedecke darauf liegt, nicht betreten
Bei Tauwetter und wärmeren Temperaturen das Unkraut im Rasen mit einem Messer ausstechen
Obstbäume mit einem Kalkanstrich schützen
Hecke noch im Februar schneiden
Frühkartoffeln vorkeimen lassen
Kräuter, Gemüse und Salat im Setzkasten auf der Fensterbank vorsäen
Kübelpflanzen umtopfen
Immergrüne Pflanzen gießen
Gartengeräte fit für den Frühling machen
Blumentöpfe säubern
auf www.zuhause.de gibt es weitere Tipps und ausführliche Beschreibungen der Tätigkeiten
Rasen, wenn eine Schneedecke darauf liegt, nicht betreten
Bei Tauwetter und wärmeren Temperaturen das Unkraut im Rasen mit einem Messer ausstechen
Obstbäume mit einem Kalkanstrich schützen
Hecke noch im Februar schneiden
Frühkartoffeln vorkeimen lassen
Kräuter, Gemüse und Salat im Setzkasten auf der Fensterbank vorsäen
Kübelpflanzen umtopfen
Immergrüne Pflanzen gießen
Gartengeräte fit für den Frühling machen
Blumentöpfe säubern
auf www.zuhause.de gibt es weitere Tipps und ausführliche Beschreibungen der Tätigkeiten
Mittwoch, 17. Februar 2016
Vor dem Frühling Hecke schneiden!!
Hecken, Schilfe und Gebüsche dürfen nur noch bis Ende Februar geschnitten, gestutzt oder gerodet werden.
Darauf möchten wir Euch, liebe Leser hinweisen.
Danach gilt bis zum 30. September Bestandsschutz, wegen der vielen Tiere, die in unseren Gärten nisten, brüten und leben werden.
Aber Vorsicht!! Unter 5 Grad minus sollte das Thermometer nicht sinken, denn bei großer Kälte ist ein Baumschnitt nicht gut möglich.
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt diese Dinge vor und man könnte bei Zuwiderhandlungen mit einem Bussgeld belegt werden. Allerdings sind Form- und Pflegeschnitte auch im Frühjahr und Sommer erlaubt.
Darauf möchten wir Euch, liebe Leser hinweisen.
Danach gilt bis zum 30. September Bestandsschutz, wegen der vielen Tiere, die in unseren Gärten nisten, brüten und leben werden.
Aber Vorsicht!! Unter 5 Grad minus sollte das Thermometer nicht sinken, denn bei großer Kälte ist ein Baumschnitt nicht gut möglich.
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt diese Dinge vor und man könnte bei Zuwiderhandlungen mit einem Bussgeld belegt werden. Allerdings sind Form- und Pflegeschnitte auch im Frühjahr und Sommer erlaubt.
Dienstag, 16. Februar 2016
Mein Hausmeister Lachmund: Mietrecht: Manche Verbote sind unwirksam
Mein Hausmeister Lachmund: Mietrecht: Manche Verbote sind unwirksam: Wenn die Hausordnung bestimmte Bade-und Duschzeiten vorschreibt, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam. Denn sie sei mit dem...
Montag, 15. Februar 2016
Mietrecht: länger verweilende Besucher
Hält sich der Besucher eines Wohnungsmieters häufig und über längere Zeit in der Wohnung auf, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Auskunft über Name und Anschrift des Besuchers zu. Dies ergibt sich daraus, dass der Besucher in den Schutzbereich des Mietverhältnisses einbezogen wird und die Betriebskosten nach Kopfteilen umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
Weiterlesen auf
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Saarbruecken_36-C-52514-12_Anspruch-des-Vermieters-auf-Auskunft-ueber-Name-und-Anschrift-von-laenger-verweilenden-Besuchern.news22217.htm
Weiterlesen auf
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Saarbruecken_36-C-52514-12_Anspruch-des-Vermieters-auf-Auskunft-ueber-Name-und-Anschrift-von-laenger-verweilenden-Besuchern.news22217.htm
Freitag, 12. Februar 2016
Darf ein Vermieter Hausverbot erteilen?
Tritt ein Grundstückseigentümer als Vermieter auf, so verliert er gegenüber seinen Mietern und deren Besuchern sein Hausrecht. Er ist daher grundsätzlich nicht berechtigt ein Hausverbotauszusprechen. Vielmehr erlangt der Mieter ein Hausrecht über seine Wohnung. Ohne sein Einverständnis darf der Vermieter dieWohnung nicht betreten oder in dieser verweilen. Andernfalls kann er sich wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB strafbar machen.
Weiterlesen und Quelle:
http://www.refrago.de/Darf_ein_Vermieter_Hausverbot_erteilen.frage704.html
Weiterlesen und Quelle:
http://www.refrago.de/Darf_ein_Vermieter_Hausverbot_erteilen.frage704.html
Dienstag, 9. Februar 2016
Mein Hausmeister Lachmund: Wohngeld-Erhöhung
Mein Hausmeister Lachmund: Wohngeld-Erhöhung: Mit dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts vom 2. Oktober 2015 wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstie...
Mittwoch, 3. Februar 2016
Mietminderungsrecht: nächtliche Ruhestörung
Das Landgericht Kerpen entschied, das ständig nächtliche Ruhestörungen von Nachbarn zu einer Mietminderung von 20 % der Gesamtmiete führen können, das heißt, incl. der Nebenkosten.
Mehr zu diesem Thema finden sie auf www.mietminderungstabelle.de
Mehr zu diesem Thema finden sie auf www.mietminderungstabelle.de
Montag, 1. Februar 2016
Unser Blog
Wir wollten auf unseren Blog mit Tipps und Tricks "rund um die Immobilie" aufmerksam machen.
www.meinhausmeisterlachmund.blogspot.de
www.meinhausmeisterlachmund.blogspot.de
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