Für die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Hierfür entstehen aber Kosten, die, wie der deutsche Mieterbund bestätigt, Betriebskosten darstellen, die auf die Mieter umgelegt werden, so es im Mietvertrag verankert ist. Im Mietvertrag kann ebenso vereinbart werden, dass der Mieter selbst für die Reinigung der Flure, Keller, etc zuständig ist.
Diese ist dann im Wechsel mit den anderen Mietern zu erfolgen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, handelt er sich Ärger mit den anderen Mietparteien und dem Vermieter ein, der sogar zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen kann. Der Vermieter kann eine andere Person oder Firma beauftragen, die Arbeiten zu erledigen.
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