Weihnachtsdekoration darf vom Vermieter oder Nachbarn nicht grundsätzlich verboten werden. Der Mieterschutzbund teilt mit, das eine bunte Weihnachtsdekoration an der Wohnungstür durchaus zu dulden sei,
Anders sieht es aus, wenn die Mieter das gesamte Treppenhaus schmücken wollen, das müssen die Nachbarn nicht akzeptieren, so das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08) Auch das Versprühen von Weihnachtsdüften müsse nicht akzeptiert werden - entschied das OLG Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03).
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