Anders sieht es aus, wenn die Mieter das gesamte Treppenhaus schmücken wollen, das müssen die Nachbarn nicht akzeptieren, so das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08) Auch das Versprühen von Weihnachtsdüften müsse nicht akzeptiert werden - entschied das OLG Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03).

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