Freitag, 29. Januar 2016

Mit Cola Moos entfernen

Ja, richtig gelesen, die Phosphorsäure in der Cola ist nicht nur bei der Moosentfernung ein effektives Hilfsmittel.
Die Cola können Sie auch an Hauswänden  und kleineren Gesteinsplatten für die Entfernung von Moos anwenden, alle Gesteinsarten können so gesäubert werden. Für großflächige Anwendungen eignet sich Cola allerdings nicht, es wäre eine zu klebrige Angelegenheit.

Giessen Sie die Cola ruhig über das Moos, sie färbt nicht ab.

Donnerstag, 28. Januar 2016

Der Garten im Januar

Bei frostfreiem Wetter kann auch im Januar gepflanzt werden. Winterblühende Gehölze wie der Winterjasmin können bei milden Temperaturen und frostfreiem Boden gepflanzt werden. Sollten die Temperaturen noch einmal in den Minusbereich sinken, fallen zwar die Blüten ab, aber es kommen später immer Ersatzknospen wieder, sagt die Expertin.
Auch die Beete können  an frostfreien Tagen sauber gemacht und mit einer dünnen Schicht Kompost belegt werden.
Der Rasen sollte gegen Schneeschimmel geschützt werden und die letzten Blätter und Ästchen heruntergeholt werden.
Im Frühjahr kann man die defekten Stellen nachsäen.
Auch der Haselnussstrauch (falls vorhanden) kann zurück geschnitten werden. Da die Blüte bereits im Februar einsetzt, sollten die Sträucher  nicht zu eng nebeneinander stehen. Sie brauchen viel Platz zum Wachsen. Jeder Strauch sollte nur 6 bis 8 Haupttriebe haben.

Dienstag, 26. Januar 2016

Tipps gegen Silberfischchen-Plage

Wenn Silberfischchen bei Ihnen im Badezimmer zu sehen sind, dann ist das kein Zeichen von Unsauberkeit, sondern ein Warnzeichen für zu hohe Lufttemperatur. Silberfischchen lieben es warm und auch feucht, sie sind ideale Schimmelvernichter und Milbenfresser, aber meistens will man sie schnell wieder loswerden.
Auch hierbei sind einige Dinge - auch zur Vorbeugung - zu beachten:
1. Richtiges Lüften
2.Wäsche nicht in geschlossenen Räumen trocknen
3. Mit Pheromonen-Lockstoffen  auf Klebestreifen (im Fachhandel erhältlich) kann man sie bekämpfen
4. Hausmittel ,wie Pappstreifen mit Honig bestrichen oder auch Kartoffeln in einer Schale im Bad abends aufgestellt und morgens über den Kompost entsorgt, wirken auch sehr gut
5. Besondere Vorsicht bei innenliegenden Bädern ohne Fenster;  nach dem Duschen gut lüften und die nassen Handtücher und Badematten an einem anderen Ort trocknen lassen.
6.Rückzugsorte der kleinen Krabbler trockenlegen, offene Fugen, Risse, Ritzen und  lose Tapeten beseitigen
7. Viel Glück!

Montag, 25. Januar 2016

Brandschutztipps (übernommen von www.Zuhause.de)

Offenes Feuer: Kerzen, aber auch Kamine und Kaminöfen dürfen nie über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt brennen. Kaminöfen regelmäßig reinigen und warten, wie in der Betriebsanleitung beschrieben.
Herd: Bei eingeschaltetem Herd nie die Küche verlassen. Brennbare Gegenstände wie Zeitungen, Topflappen, Holzschneidebretter nicht auf dem Herd oder in unmittelbarer Nähe ablegen.
Wärmequellen: Heizstrahler, Halogenleuchten, Rauchabzugsrohre und alle anderen Wärmequellen stets weit genug entfernt von brennbaren Materialien und Gegenständen wie Tapeten, Vorhängen und Co. betreiben.
Zigaretten: Glimmende Tabakwaren nicht unbeaufsichtigt im Aschenbecher liegen lassen. Nicht rauchen, während man auf dem Sofa oder im Bett liegt. Aschenbecher erst dann im Hausmüll entleeren, wenn die Asche sicher abgekühlt ist.
Elektrogeräte: Auf Gütesiegel wie CE-, VdS- und GS-Zeichen achten. Elektrowärmegeräte wie Wasserkocher, Kaffeemaschine oder Toaster sollten eine Abschaltautomatik haben. Geräte mit brüchigem oder gequetschtem Kabel sowie Wackelkontakten austauschen oder fachmännisch reparieren lassen.
Steckdosen und Leitungen nicht überlasten: Auch im Altbau mit wenigen Steckdosen niemals mehrere Steckerleisten hintereinander schalten. 
Blitzschlag: Äußere Blitzschutzanlage (Blitzableiter) und ein dreistufiger innerer Blitschutz schützen vor Bränden und Überspannungsschäden. 
Rauchmelder  - richtig angebracht - können Leben retten!
Quelle: http://www.zuhause.de/brandschutz-tipps-die-haeufigsten-brandursachen-vermeiden/id_76030596/index

Donnerstag, 21. Januar 2016

Der Garten im Januar

Auch bei Schnee und Eis sollte man einige Dinge vermeiden, die den Bäumen und Pflanzen schaden könnten.
Vor allen Dingen sollte man den Rasen bei Schnee nicht betreten.
Kein Streusalz verwenden, ist Gift für Pflanzen
Kübelpflanzen im Keller überwintern lassen, ein sonniger Platz ist auch im Winter besser für diese Pflanzen
Schneemassen liegen lassen
Gartenteich völlig zufrieren lassen
Pflanzenschutzmitel in Kälte lagern
Wasserleitungen vergessen
Immergrüne Pflanzen nicht giessen
Empfindliche Bäume nicht schützen
Erläuterungen dazu finden Sie hier:
http://www.zuhause.de/gartenarbeit-im-winter-11-fehler-vermeiden/id_75913802/index

Mittwoch, 20. Januar 2016

Der Frühling ist da...

Neues Jahr - neue Farbtöne...dieses Jahr 2016 sind tatsächlich Pastelltöne "in". Rosa und hellblau dominieren in der Farbgebung für die neuen Wände und Dekorationen. Informieren Sie sich und fangen sie einfach an, es ist nicht schwer.


Montag

Dienstag, 19. Januar 2016

Richtig Lüften auch im Winter

Auch wenn es sehr kalt draußen ist, muss man die Wohnung richtig durchlüften. Es sollte ein Luftaustausch von warmer zu kalter Luft stattfinden, der mindestens 5 Minuten am Tag dauern sollte. Sonst kann sich nämlich gesundheitsschädlicher Schimmel bilden. Während der Lüftungsphase die Thermostate runterdrehen, damit man Heizkosten spart. Die Raumtemperatur sollte generell nicht unter 20 Grad sinken, denn auch dann ist die Gefahr der Schimmelbildung groß.

Lesen Sie hier, wie man richtig unter DIN-Norm lüftet:  http://www.zuhause.de/richtig-lueften-im-winter-und-schimmel-verhindern/id_53670566/index

Freitag, 15. Januar 2016

Schimmel berechtigt zur Mietminderung

Mieter dürfen bei Schimmelbefall in der Wohnung die Miete mindern. Doch um wie viel Prozent? Und was ist, wenn es unklar ist, ob der Mieter durch sein Verhalten den Schimmelbefall mitverursacht hat?
Dieses Urteil  ist sehr interresant und hier können Sie es nachlesen:

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Schimmel_berechtigt_zu_Mietminderung.d1085.html

Mittwoch, 13. Januar 2016

Was man mit Avocadokernen machen kann

Avocado züchten

Kurzanleitung

Man nehme einen Avocadokern aus einer reifen Avocado aus dem Supermarkt
3 Zahnstocher
1 Wasserglas

Mit den Zahnstochern den Kern leicht einbohren, aber nicht zu tief und dann den Kern mit der Spitze nach oben in ein mit Wasser gefülltes Glas setzen, so dass der untere Teil des Kerns mit Wasser benetzt wird. Schön warm stellen, ab und an Wasser nachgießen und beobachten. Nach einiger Zeit entwickeln sich Keime, die man danach in eine Blumentopf mit  Erde geben und einpflanzen kann. Bei Zimmertemperatur sonnig stellen, düngen und gießen.
Weitere Hinweise zur Pflege gibts im Internet und hier: http://www.t-online.de/ratgeber/heim-garten/essen-trinken/id_72315332/avocadokern-einpflanzen-so-zuechten-sie-die-pflanze.html

Dienstag, 12. Januar 2016

Neujahrsnacht: Wer zahlt für Böllerschäden am Auto?

An Silvester wird gerne und viel geknallt. Was jedoch den einen freut, stellt für den anderen ein Ärgernis da. Denn Jahr für Jahr entstehen durch Böller und Raketen Schäden in beträchtlichem Ausmaß. Neben Verletzungen von Personen und Wohnungsbränden kommen vor allem Autos zu Schaden. Doch wer zahlt eigentlich für Schäden am Auto durch Böller und Raketen?

Weiterlesen und Quelle: http://www.refrago.de/Silvester_Wer_zahlt_fuer_Boellerschaeden_am_Auto.frage207.html

Montag, 11. Januar 2016

Darf ein Vermieter die Wohnung an Flüchtlinge vermieten

Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt seine Wohnung an Flüchtlinge oder an die Gemeinde zu vermieten. Denn gemäß § 13 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) darf jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen, wozu zum Beispiel die Wohnung gehört, nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen.
Quelle und weiterlesen:
 http://www.refrago.de/Darf_ein_Wohnungseigentuemer_seine_Wohnung_an_Fluechtlinge_oder_an_die_Gemeinde_vermieten.frage691.html

Freitag, 8. Januar 2016

Wohngeld-Erhöhung

Mit dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts vom 2. Oktober 2015 wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt.
Quelle und weitere Informationen: http://www.anwaltsregister.de/Gesetzesaenderungen/Wohngeld-Erhoehung_Ab_dem_01.01.2016_gibt_es_mehr_Wohngeld_-_Wohngeldbescheid_wird_automatisch_ueberprueft.d1727.html

Donnerstag, 7. Januar 2016

Klopf- und Knackgeräusche in der Heizung

Um die Kälte des Winters aus der Wohnung zu vertreiben, wird die Heizung angemacht. Doch es kommt vor, dass sie störende Klopf- und Knackgeräusche von sich gibt. Dies kann gerade in den Nachtstunden als besonders störend empfunden werden. Welche Rechte habe ich dann als Mieter bei Heizungsgeräuschen? Kann ich meine Miete mindern oder sogar Beseitigung der Störung vom Vermieter verlangen?
Hier bei refrago.de  (der Quelle)  nachlesen:

http://www.refrago.de/Welche_Rechte_habe_ich_als_Mieter_bei_Klopf-_und_Knackgeraeuschen_in_der_Heizung.frage28.html

Mittwoch, 6. Januar 2016

Wenn die Heizung ausfällt...

Wenn die Heizung ausfällt, hat dies unangenehme Folgen. Gerade im tiefsten Winter führt dies schnell zu frostigen Temperaturen in der Wohnung. Zwar muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Heizung funktioniert. Was ist jedoch, wenn dieser nichts unternimmt? Wenn er nicht erreichbar ist? Was kann man tun?
Erst mal hier lesen: (Quelle)
http://www.refrago.de/Heizungsausfall_und_der_Vermieter_unternimmt_nichts_Was_kann_man_tun.frage33.html

Dienstag, 5. Januar 2016

Wohneigentumsrecht: Verwalter

Die fehlende Ausbildung in der Immobilien­verwaltung und die fehlende Erfahrung als WEG-Verwalter sprechen allein nicht für die Ungeeignetheit eines Verwalterkandidaten. Eine fachliche Qualifikation ist nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwaltertätigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Sehr interessantes Urteil, nachzulesen hier: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Stuttgart_10-S-6814_Wohneigentumsrecht-Keine-Ungeeignetheit-eines-Verwalterkandidaten-aufgrund-fehlender-Ausbildung-in-der-Immobilienverwaltung-und-fehlender-Erfahrung-als-WEG.news22047.htm