Donnerstag, 30. Juni 2016

Der Garten im Juli

Nun kann man durchaus noch pflanzen und säen,hier ein paar Beispiele:
Grünkohl
Eisbergsalat
Endivien
späte Kohlrabi
Iris
Pfingstrosen
Unsere liebe Garten Freundin Garten-Moni hat hier die Arbeiten aufgelistet:
http://www.gartenmoni.de/arbeiten-im-garten-fuer-monat-juli/
Sommer bild 2

Mittwoch, 29. Juni 2016

Rasenmähen, zu welchen Zeiten?

In den Sommermonaten ist es gang und gäbe, dass das Grün wächst und  man den Rasen mähen muss; doch wann ist es erlaubt und stört keinen Nachbarn und Anwohner?
Die Ruhezeiten werden durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsgesetzes (32. BImSchV) geregelt. Danach darf nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift ein Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr betrieben werden. Diese Ruhezeiten können aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Weitere Informationen gibt es hier:
http://www.refrago.de/Ruhestoerung_durch_Rasenmaeher_Gibt_es_Ruhezeiten_oder_darf_der_Nachbar_jederzeit_den_Rasen_maehen.frage486.html

Schmetterlinge bild 6

Montag, 27. Juni 2016

Heute ist Siebenschläfer!

Hallo bild 8

Heute ist der 27. Juni und somit Siebenschläfertag  soll heißen, so wie heute ist das Wetter 7 Wochen lang. Hoffentlich ist es nur eine Bauernregel!

Mittwoch, 22. Juni 2016

Mietrecht: Ausfall des Fahrstuhls

Der Mieter einer Dachgeschosswohnung ist im Falle eines Ausfalls des Fahrstuhls berechtigt, seine Miete um 14% zu kürzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in einem aktuellen Urteil.
"Denn die Minderungsquote bemesse sich nach der objektiven Beeinträchtigung des vertraglich geschuldeten Wohngebrauchs."
Hier können -sie den ganzen Artikel nachlesen: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Schoeneberg_104-C-8515_Ausfall-des-Fahrstuhls-rechtfertigt-fuer-Dachgeschossmieter-Mietminderung-von-14-Prozent.news22730.htm
Facebook Titelbilder bild 3

Montag, 20. Juni 2016

Bauernregel zum Wetter im Juni


Sommer bild 1





19.06. Für diesen Tag gilt: Wenn’s regnet auf Gervasius, es vierzig Tage regnen muss.

Schönes Wetter auf Fortunat, ein gutes Jahr zu bedeuten hat.
Juniregen und Brauttränen dauern so lange wie's Gähnen.
Juni, mehr trocken als nass, füllt mit gutem Wein das Fass.
Durch Juniwind aus Norden ist noch nichts verdorben worden.
Bläst der Juni ins Donnerhorn, so bläst er ins Land das gute Korn.
Juni nass - viel Bodengras.

(mehr dazu bei www.wetter.de)

Donnerstag, 16. Juni 2016

Rauchmelder --Einbau: Frist endet 12/2016

Nach den Bestimmungen der EU endet die Übergangsfrist für die Anbringung von Rauchmeldern in den Wohnungen zum Ende diesen Jahres. Das heißt, dass die Pflicht darin besteht, Rauchmelder in allen Wohnungen, Treppenhäusern, Geschäftsräumen etc. zu installieren oder installiert zu haben.
Dabei ist es egal, ob der Rauchmelder gebohrt oder geklebt installiert ist, nur der Untergrund muss es zulassen.
Hier noch einmal zum Nachlesen die Bestimmungen:
http://www.rauchmeldertest.net/rauchmelder-anbringen/

Donnerstag, 9. Juni 2016

Wäschetrocknen auf dem Balkon

Sommerzeit - ganz viel Sonnenschein - ganz viel Wäsche zu waschen - raus auf den Balkon damit!
Darf ich das als Mieter? Störe ich mit meiner Wäsche de Ansicht des Hauses? Kann mich der Vermieter deshalb verwarnen?
NEIN!!!!!
Laut einiger Gerichtsurteile muss der Vermieter sogar hinnehmen, das  man kleinere Gebäudeschäden verursacht, wenn man eine Wäscheleine anbringt. Nur bei isolierter Außenfassade  ist das selbstverständlich verboten. Allerdings regelt auch die Hausordnung. ob Wäsche überhaupt in der Wohnung getrocknet werden darf; meistens gibt es im Keller dafür vorgesehene Trockenräume. Auch besteht die Frage, ob überhaupt große Wäschestücke auf dem Balkon getrocknet werden dürfen? Hierfür  sollte man die Hausordnung bemühen.
Siehe http://www.refrago.de/Waeschetrocknen_Darf_man_als_Mieter_Waesche_auf_dem_Balkon_trocknen.frage110.html
Gemischtes bild 3

Mittwoch, 8. Juni 2016

Stadt Duisburg: Thema Strassenreinigung

Dieses oft diskutierte Thema hat die Stadt Duisburg  in einer vom Bürger im Internet einzusehenden Liste mit Anregungen und Bestimmungen zusammengestellt. Wobei geschrieben wird, das es nicht besenrein sein muss. Hauptsache Müll und Unrat werden vom Bürger entfernt. Die Baumscheiben sollen von Baumpaten gepflegt werden, da die Stadt dieser aufwändigen Pflege nicht nachkommen kann. https://www.duisburg.de/rathaus/rathaus/buergerengagement/102010100000087506.php
Blumen bild 5

Montag, 6. Juni 2016

Balkon-Deko zur EM, was ist erlaubt?

Auch bei der Dekoration auf dem Balkon zur Fußball-Europameisterschaft muss man einige Dinge beachten, damit der Fußballgenuss nicht zum Verdruss wird.
Bohrungen in die Fassade, sollte man nicht ohne Erlaubnis des Vermieters vornehmen
EM-Deko muss sturmsicher angebracht werden

Fußball EM 2016 bild 1




http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Flagge_zeigen_zur_EM_Was_Mieter_bei_der_EM-Deko_beachten_muessen.d2551.html

Freitag, 3. Juni 2016

Unsere neue App!

Wir wünschen unseren Lesern ein sehr schönes gewitterfreies Wochenende und weisen  auf unsere App hin, an der wir auf Hochtouren arbeiten. Ab nächste Woche können Sie dann mit  unserer App unsere Blogbeiträge lesen, daheim und unterwegs auf Ihrem Smartphone.
Wochenende bild 6

Donnerstag, 2. Juni 2016

Thema: Betriebskostenabrechnung

Wenn der Vermieter die Beträge für "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" bei der Nebenkostenabrechnung in einer Summe als "städtische Abgaben" zusammenfasst, dann ist dies formell fehlerhaft.So geschehen in einem Fall, der vor dem Amtsgericht Aachen verhandelt wurde. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu.                                         Bitte weiterlesen: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Aachen_115-C-44815_Unzulaessige-Zusammenfassung-der-Positionen-Grundsteuer-und-Strassenreinigung-als-staedtische-Abgaben-in-Betriebskostenabrechnung.news22689.html

Glücksbringer bild 4

Mittwoch, 1. Juni 2016

Generelles Haltungsverbot von Katzen und Hunden gemäß BGH-Entscheidung unzulässig

Die Haltung eines Hundes regelt sich nach den allgemeinen Regeln des Mietvertragsrechtes. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2013 ist ein generelles Haltungsverbot von Katzen und Hunden unzulässig, es ist jeweils auf den Einzelfall und die damit verbundenen besonderen Interessenlagen abzustellen. 
Hier lesen Sie die Besonderheiten eine Falles von Hundehaltung in Hannover, wo beide Parteien vor Gericht landeten: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hannover_541-C-385815_Toby-darf-bleiben-Vermieter-darf-Haltung-des-Mischlingshunds-in-der-Mietwohnung-nicht-verbieten.news22536.html
Lustige Tiere bild 9