Donnerstag, 14. Juli 2016

Graffiti Entfernung von Wänden

Wer kennt sie nicht die manchmal schönen und gut aussehnenden Graffitis an Hauswänden? Doch manche "Schmierereien" müssen wieder entfernt werden, doch diese Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Sie dienen zum Erhalt der Immobilie und müssen vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft allein getragen werden.
Hierzu lesen Sie das Gerichtsurteil: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-18915_Kosten-fuer-Graffitientfernung-nicht-als-Betriebskosten-umlagefaehig.news22887.html
Peace bild 4

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