Donnerstag, 7. Juli 2016

Was ist ein (Dauer)-Nutzungsvertrag?

Wohnungsbaugenossenschaften nennen ihre Mietverträge gern Nutzungsvertrag. aber, was ist der Unterschied zu einem Mietvertrag? Auch hierüber hat sich ein Gericht auseinandergesetzt und folgendes entschieden:
 Der Vertrag zwischen einer Genossenschaft und den Genossen ist ein Mietvertrag und für ihn gilt das Mietrecht, auch wenn er Nutzungsvertrag genannt wird. "Die einzige grundlegende Abweichung", von der im Rechtsentscheid gesprochen wird, nämlich "die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft", ist ebenfalls nicht außerhalb der mietrechtlichen Systematik angesiedelt, wie sich leicht zeigen lässt.
Das ist ein Zitat von http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/dauernutzungsvertrag.html
und Sie können hier auch gern weiterlesen.
Hallo bild 5

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