Freitag, 2. Februar 2018

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Wir zitieren die Seite kostenlose Urteile.de:

"Sturm­schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudev­ersicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Die Gebäude­versicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schorn­steinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folge­schäden auf, wenn Regen durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausrat­versicherung zuständig - sie kommt etwa für Möbel auf, die infolge des Sturms nass und unbrauchbar geworden sind."

Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen:
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Erst_die_Eisglaette_-_dann_der_Sturm_Was_Autofahrer_Bahnfahrgaeste_und_Hausbesitzer_beachten_sollten.d5002.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen