Wir zitieren die Seite kostenlose Urteile.de:
"Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn Regen durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig - sie kommt etwa für Möbel auf, die infolge des Sturms nass und unbrauchbar geworden sind."
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https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Erst_die_Eisglaette_-_dann_der_Sturm_Was_Autofahrer_Bahnfahrgaeste_und_Hausbesitzer_beachten_sollten.d5002.html
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