Verwirkter Nachzahlungsanspruch aus Betriebskostenabrechnung: Mieter muss mit Inanspruchnahme zwei Jahre nach Mitteilung einer schnellen Klärung nicht mehr rechnen
Ein Vermieter hat seinen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung verwirkt, wenn er in den zweieinhalb Jahren nachdem er dem Mieter mitteilte, seine Beanstandungen werden geklärt, nichts unternahm. In diesem Fall darf der Mieter darauf vertrauen, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Quelle und weiterlesen auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_226-C-5713_Verwirkter-Nachzahlungsanspruch-aus-Betriebskostenabrechnung-Mieter-muss-mit-Inanspruchnahme-zwei-Jahre-nach-Mitteilung-einer-schnellen-Klaerung-nicht-mehr.news21940.htm
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