Freitag, 4. Dezember 2015

Unser Blog befasst sich mit dem Mietrecht

Verwirkter Nach­zahlungs­anspruch aus Betriebs­kosten­abrechnung: Mieter muss mit Inanspruchnahme zwei Jahre nach Mitteilung einer schnellen Klärung nicht mehr rechnen

Ein Vermieter hat seinen Anspruch auf  Nachzahlung aus einer Betriebs­kosten­abrechnung verwirkt, wenn er in den zweieinhalb Jahren nachdem er dem Mieter mitteilte, seine Beanstandungen werden geklärt, nichts unternahm. In diesem Fall darf der Mieter darauf vertrauen, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Quelle und weiterlesen auf: 
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_226-C-5713_Verwirkter-Nachzahlungsanspruch-aus-Betriebskostenabrechnung-Mieter-muss-mit-Inanspruchnahme-zwei-Jahre-nach-Mitteilung-einer-schnellen-Klaerung-nicht-mehr.news21940.htm

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