Dienstag, 22. Dezember 2015
Unser Blog: Verjährungsfristen: Mietrecht
Am 31. Dezember verjähren zahlreiche Ansprüche von Mietern und Vermietern. Wer noch eine Rechnung offen hat, sollte sich bis Ende des Jahres darum kümmern. Sonst ist das Geld verloren.
Quelle, Tabellen und weiterlesen auf:
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Ansprueche_aus_Mietverhaeltnissen_muessen_rechtzeitig_angemeldet_werden_-_Ueberblick_ueber_Fristen_und_Verjaehrungsfristen_im_Mietrecht.d1661.html
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