Dienstag, 22. Dezember 2015

Unser Blog: Verjährungsfristen: Mietrecht



 Am 31. Dezember verjähren zahlreiche Ansprüche von Mietern und Vermietern. Wer noch eine Rechnung offen hat, sollte sich bis Ende des Jahres darum kümmern. Sonst ist das Geld verloren.
Quelle, Tabellen und weiterlesen auf:

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Ansprueche_aus_Mietverhaeltnissen_muessen_rechtzeitig_angemeldet_werden_-_Ueberblick_ueber_Fristen_und_Verjaehrungsfristen_im_Mietrecht.d1661.html

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