Donnerstag, 17. Dezember 2015

Unser Blog: Mietrecht: Nebenkostenabrechnung

Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen führen nicht notwendigerweise zur Kürzung von Hartz-IV-Leistungen. Ist das Guthaben durch eigene Beiträge oder ein Darlehen entstanden, darf eine Anrechnung nicht erfolgen. Das entschied zumindest das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 13 AS 164/14).
Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Keine_Hartz-IV-Kuerzungen_wegen_Heizkostenrueckzahlung.d1648.html

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