Mittwoch, 16. Dezember 2015

Unser Blog: Mietrecht, E-Geräte

Wenn in der Mietwohnung etwas kaputt geht, ist der Ruf nach dem Vermieter schnell da. Dieser soll für die Reparatur des kaputten Gegenstands sorgen und am besten auch gleich für die Kosten aufkommen. Gerade kostenintensive Reparaturen, wie etwa von Spülmaschine, Kühlschrank oder Elektroherd, will  der Mieter auf den Vermieter abwälzen. Doch ist dieser tatsächlich verpflichtet diese Kosten zu tragen?
Interessantes Urteil dazu auf:
http://www.refrago.de/Muss_der_Vermieter_fuer_Reparaturen_von_Spuelmaschine_Kuehlschrank_oder_Elektroherd_zahlen.frage686.html

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