Mittwoch, 1. Juni 2016

Generelles Haltungsverbot von Katzen und Hunden gemäß BGH-Entscheidung unzulässig

Die Haltung eines Hundes regelt sich nach den allgemeinen Regeln des Mietvertragsrechtes. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2013 ist ein generelles Haltungsverbot von Katzen und Hunden unzulässig, es ist jeweils auf den Einzelfall und die damit verbundenen besonderen Interessenlagen abzustellen. 
Hier lesen Sie die Besonderheiten eine Falles von Hundehaltung in Hannover, wo beide Parteien vor Gericht landeten: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hannover_541-C-385815_Toby-darf-bleiben-Vermieter-darf-Haltung-des-Mischlingshunds-in-der-Mietwohnung-nicht-verbieten.news22536.html
Lustige Tiere bild 9

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