Donnerstag, 9. Juni 2016

Wäschetrocknen auf dem Balkon

Sommerzeit - ganz viel Sonnenschein - ganz viel Wäsche zu waschen - raus auf den Balkon damit!
Darf ich das als Mieter? Störe ich mit meiner Wäsche de Ansicht des Hauses? Kann mich der Vermieter deshalb verwarnen?
NEIN!!!!!
Laut einiger Gerichtsurteile muss der Vermieter sogar hinnehmen, das  man kleinere Gebäudeschäden verursacht, wenn man eine Wäscheleine anbringt. Nur bei isolierter Außenfassade  ist das selbstverständlich verboten. Allerdings regelt auch die Hausordnung. ob Wäsche überhaupt in der Wohnung getrocknet werden darf; meistens gibt es im Keller dafür vorgesehene Trockenräume. Auch besteht die Frage, ob überhaupt große Wäschestücke auf dem Balkon getrocknet werden dürfen? Hierfür  sollte man die Hausordnung bemühen.
Siehe http://www.refrago.de/Waeschetrocknen_Darf_man_als_Mieter_Waesche_auf_dem_Balkon_trocknen.frage110.html
Gemischtes bild 3

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