Mittwoch, 22. Juni 2016

Mietrecht: Ausfall des Fahrstuhls

Der Mieter einer Dachgeschosswohnung ist im Falle eines Ausfalls des Fahrstuhls berechtigt, seine Miete um 14% zu kürzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in einem aktuellen Urteil.
"Denn die Minderungsquote bemesse sich nach der objektiven Beeinträchtigung des vertraglich geschuldeten Wohngebrauchs."
Hier können -sie den ganzen Artikel nachlesen: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Schoeneberg_104-C-8515_Ausfall-des-Fahrstuhls-rechtfertigt-fuer-Dachgeschossmieter-Mietminderung-von-14-Prozent.news22730.htm
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