Montag, 30. Mai 2016

Anbringung von Katzengittern

Sobald die Haltung von Katzen in der gemieteten Wohnung erlaubt ist, kann der Mieter ein mobiles Katzennetz am Balkon anbringen. Greift er jedoch mit dem Katzennetz in die Bausubstanz ein, kann der Eigentümer verlangen, das Katzennetz mobil anzubringen. Entfernen muss der Mieter es nicht. Hier kann man den Sachverhalt nachlesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Schorndorf_6-C-116611_Wohnungseigentuemerbeschluss-zum-Entfernen-eines-Katzengitters-bindet-Mieter-nicht.news22596.html
Katzen bild 10

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen