Sobald die Haltung von Katzen in der gemieteten Wohnung erlaubt ist, kann der Mieter ein mobiles Katzennetz am Balkon anbringen. Greift er jedoch mit dem Katzennetz in die Bausubstanz ein, kann der Eigentümer verlangen, das Katzennetz mobil anzubringen. Entfernen muss der Mieter es nicht. Hier kann man den Sachverhalt nachlesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Schorndorf_6-C-116611_Wohnungseigentuemerbeschluss-zum-Entfernen-eines-Katzengitters-bindet-Mieter-nicht.news22596.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen