In Zeiten hoher Mietnebenkosten (sogenannte 3. Miete) ist es üblich für die Zeit der Übernahme einer Wohnung dem Vermieter eine Kaution zu hinterlegen, damit dessen Forderungen - sei es durch Beschädigungen oder eben den Nebenkosten für Heizung, Wasser und Müllabfuhr - nach der Beendigung des Mietvertrages abgegolten werden. Kommt es nun dazu, so muss die Kaution zurückerstattet werden.
Der Gesetzgeber billigt dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von 3 bis 6 Monaten zu, damit alle End-Abrechnungen erstellt werden können.
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