Montag, 9. Mai 2016

Rückzahlung der Mietkaution

In Zeiten hoher Mietnebenkosten (sogenannte 3. Miete)  ist es üblich für die Zeit der Übernahme einer Wohnung dem Vermieter  eine Kaution zu hinterlegen, damit dessen Forderungen - sei es durch Beschädigungen oder eben den Nebenkosten für Heizung, Wasser und Müllabfuhr -  nach der Beendigung des Mietvertrages abgegolten werden.  Kommt es nun dazu, so muss die Kaution zurückerstattet werden.
 Der Gesetzgeber billigt  dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von 3 bis 6 Monaten zu, damit alle  End-Abrechnungen erstellt werden können.
Abschied bild 10

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