Drei Duisburger Bürger klagten vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die von der Stadt Duisburg beschlossene Erhöhung der Beträge für die Grundsteuer ab dem Jahr 2015. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Stadt die Beiträge rechtmäßigerweise erhöhen kann.
Hier nachzulesen: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Duesseldorf_5-K-630155-K-80215-und-5-K-80415_Grundsteuerhebesaetze-der-Stadt-Duisburg-rechtmaessig.news22606.htm
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