Montag, 14. März 2016

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

Nach der Zustellung der Betriebskostenabrechnung hat der Mieter 12 Monate Zeit, Einspruch dagegen einzulegen.
Es empfiehlt sich, den Widerspruch schriftlich und detailliert  einzureichen, falls es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommen sollte, denn man ist immer in der Beweispflicht.
Falls mit der Abrechnung Nachzahlungen zu tätigen sind, was innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss, sollte man die Nachzahlungen "unter Vorbehalt" kennzeichnen.
Hier noch mal der Artikel: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Widerspruch_gegen_Betriebskostenabrechnung_Wie_lange_ist_die_Widerspruchsfrist_und_worauf_ist_beim_Widerspruch_zu_achten.d2168.html

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