Montag, 7. März 2016

Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

Ohne Einverständnis darf der Vermieter keinen Schlüssel für die Mietsache behalten - auch  nicht für den Notfall. Siehe hierzu die Entscheidung des  Oberlandesgerichts Celle von 2006:    http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_13-U-18206_Vermieter-muss-Mieter-alle-Schluessel-uebergeben.news4363.htm

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen