Ja, es ist eine schöne Sache zur Weihnachtszeit und auch im ganzen Jahr eine Lichterkette auf dem Balkon zu haben. Sie stellt eine manchmal schöne Lichtquelle dar und sieht heimelig aus. Allerdings gibt es wie so oft, auch hier Nachbarn oder Miteigentümer, denen das ganz und gar nicht zusagt und dagegen vor Gericht klagen.
So kam es zu verschiedenen Urteilen und es wurden Unterschiede hergestellt, ob es sich um Eigentum oder eine Vermietung handelt.
Hier nun die Rechtsprechung als Quelltext: http://www.refrago.de/Darf_ich_Lichterketten_an_meinem_Balkon_und_meinen_Fenstern_anbringen.frage22.html
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