Freitag, 4. März 2016

Mietminderungstabelle.de

50% Mietminderung .....das ist das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung wegen nicht funktionierender Heizung in einer weniger kalten Heizperiode.
15% sind abzugsfähig bei undichten Fenstern und Nichtbeseitigung von Bauschutt schlägt mit 10% zubuche.

Weitere Mietminderungsgründe gehen aus dieser Tabelle hervor: http://mietminderungstabelle.de/

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