50% Mietminderung .....das ist das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung wegen nicht funktionierender Heizung in einer weniger kalten Heizperiode.
15% sind abzugsfähig bei undichten Fenstern und Nichtbeseitigung von Bauschutt schlägt mit 10% zubuche.
Weitere Mietminderungsgründe gehen aus dieser Tabelle hervor: http://mietminderungstabelle.de/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen