Donnerstag, 25. Februar 2016

Neues Meldegesetz

Hier sei noch einmal daran erinnert! Seit dem 01. November 2015 gelten neue Bestimmungen im Meldegesetz.
Wer in eine neue Wohnung ein- oder umzieht benötigt vom Vermieter eine Einzugsbestätigung. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 € rechnen.
Bis zu 2 Wochen haben Mieter  Zeit, diese Einzugsbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Der Vermieter kann diese auch durch eine Hausverwaltung abgeben lassen.


Weiterlesen auf: http://www.zuhause.de/mieter-brauchen-beim-umzug-einzugsbestaetigung/id_75925282/index

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