Mittwoch, 3. Februar 2016

Mietminderungsrecht: nächtliche Ruhestörung

Das Landgericht Kerpen entschied, das ständig nächtliche Ruhestörungen von Nachbarn zu einer Mietminderung von 20 %  der Gesamtmiete führen können, das heißt, incl. der Nebenkosten.


Mehr zu diesem Thema finden sie auf www.mietminderungstabelle.de

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