Hat ein Verwalter mit einer Wohngemeinschaft (WG) einen Mietvertrag geschlossen und einer der namentlich erwähnten Untermieter zieht aus, darf der Eigentümer oder Verwalter nicht den Mietvertrag kündigen.. Vielmehr besteht das Recht auf eine erneute Untervermietung.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Vermieter_darf_Genehmigung_zur_Untervermietung_nicht_einfach_widerrufen.d4561.html

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