Donnerstag, 21. September 2017

Mietrecht: Berechnung der Wohnungsgröße

Nicht die gesamte Grundfläche zählt zur Wohnfläche

Die Höhe der Miete richtet sich meistens nach der Wohnfläche.
Zur Wohnfläche zählen alle Zimmer, Küche, Bad und Flur. Keller und sonstige Abstellräume zählen nicht dazu. Weicht die Angabe der Quadratmeter aber mehr als 10% von der tatsächlichen Wohnfläche ab, kann man die Miete kürzen. Gegebenenfalls muss der Mieter einen Beweis vorlegen.

Bei Dachgeschosswohnungen mit ihren Schrägen gelten andere Bestimmungen,                                Sie können hier gern nachlesen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Berechnung_der_Wohnungsgroesse_Mieter_koennen_bei_groesseren_Abweichungen_die_Miete_mindern.d4572.html
Guten Morgen bild 3

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