Donnerstag, 7. September 2017

Fristen für Betriebskostenabrechnung

Der Vermieter muss einmal jährlich die Betriebskostenabrechnung erstellen. Für die Fristen gibt es bestimmte gesetzliche Bestimmungen. Das heißt: innerhalb eines Jahres muss die Abrechnung dem Mieter vorliegen. Viele Nebenkostenabrechnungen sind falsch und bedürfen einer Überprüfung.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Viele_Betriebskostenabrechnungen_sind_falsch_Worauf_bei_der_Nebenkostenabrechnung_zu_achten_ist.d1017.html
Köln bild 7

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