Madonna darf im Flur bleiben
Die Rechtsstreitigkeiten rund um das Treppenhaus nehmen mitunter kuriose Züge an. So musste das Amtsgericht Münster darüber entscheiden, ob eine im Hausflur aufgestellte Madonnen-Figur einen protestantischen Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Das Gericht entschied zu Gunsten des Madonnen-Besitzers, da durch die Madonna weder die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt würde, noch die Figur zu einem "besonderen Schock" führe.
Quelle: http://www.zuhause.de/treppenhaus-rechte-und-pflichten-im-hausflur/id_52955856/index
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