Mittwoch, 14. Dezember 2016

Thema:12: Madonnen-Figur im Treppenhaus

Madonna darf im Flur bleiben

Die Rechtsstreitigkeiten rund um das Treppenhaus nehmen mitunter kuriose Züge an. So musste das Amtsgericht Münster darüber entscheiden, ob eine im Hausflur aufgestellte Madonnen-Figur einen protestantischen Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Das Gericht entschied zu Gunsten des Madonnen-Besitzers, da durch die Madonna weder die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt würde, noch die Figur zu einem "besonderen Schock" führe.
Quelle: http://www.zuhause.de/treppenhaus-rechte-und-pflichten-im-hausflur/id_52955856/index
Weihnachtsdekorationen bild 7

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