Montag, 12. Dezember 2016

Thema Nr.: 11 Rauchmelder im Treppenhaus

Eine allgemeine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Treppenhäusern oder Kellerräumen gibt es nicht.
Es gilt als allgemein problematisch in Treppenhäusern, Kellern und Speichern Rauchwarnmelder anzubringen. Sei es wegen der "Spaßvögel", die mal gern einen Rauchmelder in Gang setzen oder es sind die Bewohner selbst, die im Warnfall ins Treppenhaus laufen, was aber im wirklichen Brandfall unterlassen werden soll. Da die Brandschutztüren (Wohneingangstüren) den Rauch abhalten und man im Brandfall in der Wohnung am Fenster ausharren soll.
Lustiges bild 10

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