Grundsätzlich: nein. Auch Uringestank müssen die Bewohner nicht hinnehmen. Doch bevor es zu einer Kürzung der Miete aus diesen Gründen kommt, muss der Bewohner auf den Missstand hinweisen und dem Vermieter Zeit zum Handeln geben. Soll heißen, der Vermieter muss den verursachenden Mieter auf das Rauchverbot aufmerksam machen.
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