Freitag, 8. Januar 2016

Wohngeld-Erhöhung

Mit dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts vom 2. Oktober 2015 wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt.
Quelle und weitere Informationen: http://www.anwaltsregister.de/Gesetzesaenderungen/Wohngeld-Erhoehung_Ab_dem_01.01.2016_gibt_es_mehr_Wohngeld_-_Wohngeldbescheid_wird_automatisch_ueberprueft.d1727.html

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