Mieter dürfen bei Schimmelbefall in der Wohnung die Miete mindern. Doch um wie viel Prozent? Und was ist, wenn es unklar ist, ob der Mieter durch sein Verhalten den Schimmelbefall mitverursacht hat?
Dieses Urteil ist sehr interresant und hier können Sie es nachlesen:
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Schimmel_berechtigt_zu_Mietminderung.d1085.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen