Montag, 11. Mai 2015

Wohnflächenberechnung

Zur Wohnflächenberechnung gibt es einen interessanten Artikel vom Anwaltsregister.de, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Hier wird beschrieben, was zur Wohnfläche gehört, und zwar wie folgt:

 Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören alle Grundflächen der Räume, die ausschließlich der Wohnung selbst zugeordnet sind. Hierunter fallen somit auch Küchen, Badezimmer, Toilettenräume, Flure, Dielen und Nebenräume wie Vorräume, Besen- und Speisekammern sowie andere Schrankräume. Darüber hinaus zählen zur Wohnfläche auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen, wenn sie einem gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragen, sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.
Weiterlesen :
  http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Berechnung_der_Wohnungsgroesse_Wie_wird_die_Wohnflaeche_richtig_berechnet.d757.html

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