Zur Wohnflächenberechnung gibt es einen interessanten Artikel vom Anwaltsregister.de, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Hier wird beschrieben, was zur Wohnfläche gehört, und zwar wie folgt:
Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören alle Grundflächen der Räume, die ausschließlich der Wohnung selbst zugeordnet sind. Hierunter fallen somit auch Küchen, Badezimmer,
Toilettenräume, Flure, Dielen und Nebenräume wie Vorräume, Besen- und
Speisekammern sowie andere Schrankräume. Darüber hinaus zählen zur
Wohnfläche auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und
ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen, wenn sie einem
gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragen, sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.
Weiterlesen :
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Berechnung_der_Wohnungsgroesse_Wie_wird_die_Wohnflaeche_richtig_berechnet.d757.html
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