Mittwoch, 27. Mai 2015

Fogging in der Mietwohnung

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass man als Mieter bei Foggingschäden (Schwarzverfärbung der Wände aufgrund mangelnder Hygiene sowie Zweifel an der gesundheitlichen Wohnungsnutzung) eine Mietminderung um 40 % vornehmen darf.
Quelle und weiterlesen auf:  http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Duesseldorf_30-C-1048708_Fogging-in-Mietwohnung-Schwarzverfaerbung-der-Waende-berechtigt-zur-Mietminderung-von-40-Prozent.news21072.html

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