Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass man als Mieter bei Foggingschäden (Schwarzverfärbung der Wände aufgrund mangelnder Hygiene sowie Zweifel an der gesundheitlichen Wohnungsnutzung) eine Mietminderung um 40 % vornehmen darf.
Quelle und weiterlesen auf: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Duesseldorf_30-C-1048708_Fogging-in-Mietwohnung-Schwarzverfaerbung-der-Waende-berechtigt-zur-Mietminderung-von-40-Prozent.news21072.html
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