Mittwoch, 1. April 2015

Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse grillen...

...es sei denn, es wird im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Starker Rauch und Qualm sind generell zu vermeiden.Wenn sogar ein Grillverbot im Mietvertrag eingetragen ist, kann es richtig brenzlig werden. Denn dann hat der Vermieter das Recht, den Mieter bei Verstoß abzumahnen oder zu kündigen - das entschied zumindest das Landgericht Essen (Az.: 10 S 438/01
Quelle: www.zuhause.de

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