...es sei denn, es wird im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Starker Rauch und Qualm sind generell zu vermeiden.Wenn sogar ein Grillverbot im Mietvertrag eingetragen ist, kann es richtig brenzlig
werden. Denn dann hat der Vermieter das Recht, den Mieter bei Verstoß
abzumahnen oder zu kündigen - das entschied zumindest das Landgericht
Essen (Az.: 10 S 438/01
Quelle: www.zuhause.de
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