Mittwoch, 8. April 2015

Gerichtsurteil. Balkon: Wäschetrocknen, ja oder nein?

Wäsche trocknen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Das gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag das Trocknen in der Wohnung untersagt. Auch Wäscheständer oder Wäscheleinen sind zulässig, sofern sie nicht über die Balkonbrüstung ragen. Sollte die Hausordnung das Trocken auf dem Balkon aus ästhetischen Gründen verbieten, dürfen nach Auffassung des Amtsgerichts Euskirchen zumindest kleinere Wäschestücke trotzdem aufgehängt werden.
Quelle: www.zuhause.de

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