Wäsche trocknen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Das gilt
selbst dann, wenn der Mietvertrag das Trocknen in der Wohnung untersagt.
Auch Wäscheständer oder Wäscheleinen sind zulässig, sofern sie nicht
über die Balkonbrüstung ragen. Sollte die Hausordnung das Trocken auf
dem Balkon aus ästhetischen Gründen verbieten, dürfen nach Auffassung
des Amtsgerichts Euskirchen zumindest kleinere Wäschestücke trotzdem
aufgehängt werden.
Quelle: www.zuhause.de
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