Dienstag, 16. Mai 2017

Was ist die "Handstraußregelung"?

Farne, Moose, Pilze, Blumen, Kräuter,  Früchte, Flechten, Zweige wild lebender Pflanzen an zugänglichen,nicht abgegrenzten oder beschilderten Flächen dürfen für den eigenen Bedarf pfleglich entnommen und mitgenommen werden. Nur Pflanzen,und Kräuter, die unter Artenschutz stehen, die man im Internet recherchieren kann (www.wisia.de) dürfen nicht mitgenommen werden.
Nach Einholung von Erlaubnissen des Eigentümers und der Landschaftsbehörde darf man - je nach Art der Genehmigung - für den gewerblichen Zweck auch größere Mengen der Pflanze entnehmen.
Solang der Bestand nicht ausgeräubert wird.

http://www.refrago.de/Was_ist_die_Handstraussregelung.frage897.html

Frühling bild 10

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