Mittwoch, 3. Mai 2017

Mietrecht: Wohnungsübergabe

Damit es bei einer Wohnungsübergabe nicht zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt, hat  das "Deutsche Anwaltsregister" rechtliche Informationen hierzu aufgelistet.

Sonstige Grüße bild 5
Der Berliner Mieterverein weist in einem Artikel zur Wohnungsübergabe auf die Bedeutung eines Übergabeprotokolls hin. Ebenso wird empfohlen Fotos vom aktuellen Zustand der Wohnung zu machen und diese von Zeugen bestätigen zu lassen. Rechnungen von eingesetzten Materialien, Handwerkerleistungen oder sonstigen Anschaffungen sind bei Bedarf als Beweis nützlich.

https://www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/Die_Wohnungsuebergabe_-_Rechtliche_Informationen_rund_um_die_Wohnungsuebergabe.d3147.html

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