Montag, 24. April 2017

Bauträger und Erstverwalter

Bestellt ein Bauträger für die Erst-Verwaltung der Immobilie einen Verwalter, so kann vom Käufer der Immobilien die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme angezweifelt werden.. Der Bundesgerichtshof hat dahingehend entschieden, das in manchen Fällen die wirtschaftliche Verbändelung der beiden nicht immer transparent ist und die Neutralität des Verwalters in Frage gestellt werden kann. Hier bitte nachlesen:.

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VII-ZR-30812_BGH-AGB-Regelung-im-Erwerbsvertrag-zur-Abnahme-von-Gemeinschaftseigentum-durch-von-Bautraeger-bestimmten-Erstverwalter-unwirksam.news24067.html

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