Der Mieter muss für den Ersatz des Schlüssels haften, wenn er fahrlässig gehandelt hat und den Schlüssel verloren hat. Wurde der Schlüssel dagegen gestohlen , wird dieses nicht dem Mieter zur Last gelegt. (z.B. bei Überfall, Taschendiebstahl oder Aufbewahrung des Schlüssels im KKH in einem Safe, der aufgebrochen wurde).
Der Vermieter muss für die Kosten des Schlüsselaustauschs selbst aufkommen, wenn dem Mieter hinsichtlich des Diebstahls kein Vorwurf zu machen ist.
http://www.refrago.de/Mieter_wurde_Schluessel_gestohlen_Haftet_der_Mieter_oder_der_Vermieter.frage801.html
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