Dienstag, 20. September 2016

Das Anlocken von Tauben und Möwen auf dem Balkon

Vögel bild 7

...ist schlichtweg verboten. Das Entschied das Amtsgericht München und ist hier nachzulesen:http://kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_485-C-597715-WEG_Anlocken-und-Fuettern-von-Tauben-auf-dem-Balkon-unzulaessig.news23172.htmist hier nachzulesen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen