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Montag, 22. August 2016
Wohnung als Ferienwohnung nutzen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, das die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einem allgemeinen Wohngebiet als Verstoß gegen die Rücksichtnahme zu werten ist.Bei einer Kontrolle vor Ort stellten die Richter fest, das mehrere von insgesamt 30 Wohnungen als Ferienwohnung gewerblich genutzt wurden. Daraufhin untersagten die Richter die weitere Nutzung unter Hinweis auf den Verstoß der Rücksichtnahme gegenüber anderer Bewohner.
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