Montag, 22. August 2016

Wohnung als Ferienwohnung nutzen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, das die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einem allgemeinen Wohngebiet als Verstoß gegen die Rücksichtnahme zu werten ist.Bei einer Kontrolle vor Ort stellten die Richter fest, das mehrere  von insgesamt  30 Wohnungen als Ferienwohnung gewerblich genutzt wurden. Daraufhin untersagten die Richter die weitere Nutzung unter Hinweis auf den Verstoß der Rücksichtnahme gegenüber anderer Bewohner.
Hier gibt es weitere Informationen:

http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17770

Sommer bild 10

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